Verteidigernotruf für dringende Fälle
In dringenden Fällen wie z.B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung können Sie mich rund um die Uhr unter meiner Mobilfunkrufnummer
0176/42003448
anrufen.
Wichtig: SAGEN SIE NICHTS OHNE IHREN ANWALT!
Das Schweigerecht des Beschuldigten ist DAS elementare Recht im Strafver-fahren.
Eine vorschnelle Aussage kann für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens verheerende Auswirkungen für den Beschuldigten haben!
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Schmerzensgeld- und Schadensersatzrecht